TTIP und seine Folgen
US-Produzenten und Händler fordern im Rahmen der TTIP-Verhandlungen, die Rückstandshöchstgrenze von Pestiziden anzugleichen, da sie eine Handelsbarriere darstellen. So könnte zum Beispiel durch TTIP die Umsetzung der EU-Verordnung vom 2. März 2014 zum Rückstandsgehalt des Pestizids Diphenylamin (DPA) wieder abgeschwächt werden.
DPA reduziert die Entstehung von Schalenbräune bei Äpfeln und Birnen. Aufgrund eines möglichen Risikos für die Gesundheit ist der Gebrauch von DPA in Europa verboten. So kann das Pestizid z.B. bei chronischer Belastung Blut und Nieren schädigen. Außerdem können sich während der Lagerung und Verarbeitung der Äpfel krebserregende Metaboliten bilden. In den USA sind hundertmal höhere DPA-Rückstande erlaubt als in der EU.
Der Verkauf sogenannter „Chlorhühner“ ist in der EU bisher verboten. In den USA hingegen ist es erlaubt, Hühnerfleisch auf den Markt zu bringen, das zuvor in einem Chlorlauge-Bad desinfiziert wurde, um Salmonellen abzutöten.



Die USA argumentieren, dass es keine wissenschaftlichen Grundlagen gibt, die eine Gesundheitsgefährdung für den Menschen beim Verzehr nachweisen. Dabei geht es vor allem um die industriellere Haltung der Hühner, welche durch die Praxis des Chlor-Bads ermöglicht wird. Je dichter und schmutziger die Tiere gehalten werden, desto mehr verbreiten sich Keime und Krankheiten. Das Chlor-Bad tötet diese Keime ab und ermöglicht so den Verkauf der eingepferchten Hühner.
Grundsätzlich haben die USA und Europa zwei vollkommen unterschiedliche Vorgehensweisen im Umgang mit den Risiken von chemischen Stoffen. In den USA herrscht das Risikoprinzip, bei dem ein Stoff erst verboten wird, wenn die Risiken eindeutig bewiesen sind. In Europa hingegen muss ein Produkt, bevor es zum Konsumenten gelangen kann überprüft werden, es gilt also das Vorsorgeprinzip.

Stoppt TTIP


https://www.campact.de/ttip/appell/teilnehmen/?utm_term=inside-flow&utm_medium=recommendation&utm_campaign=%2Fttip%2Fappell&utm_source=rec-fb&utm_content=random-a